|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |MAKLER|
Keine Provision für die eigene Wohnung
Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder Vormieter dürfen für die Vermittlung der eigenen Wohnung keine Maklerprovision verlangen. Das gilt auch, wenn der Vermittler zwar nicht selber im Mietvertrag steht, aber seine Freundin. Ausschlaggebend sei, ob der "Makler" in der Wohnung lebe, urteilte das Landgericht Bonn.
Im konkreten Fall mußte ein "Makler", der die Bleibe vermittelte, in der er zuvor selber lebte, 5000 Mark Provision an den Nachmieter zurückzahlen.

LG Bonn, LG Bonn 5 S 22/97 Quelle: Focus Online