![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Aufheizung durch Sonnenstrahlen ist hinzunehmen!Heizen sich Mieträume
durch Sonnenstrahlen auf, so ist dies vom Mieter hinzunehmen. Die Folgen
von sommerlicher Hitze sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Ein Anspruch
gegen den Vermieter auf Mangelbeseitigung besteht somit nicht. Nur dann,
Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email.
|