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Unzureichend substantiierte Mängel - Keine Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden behauptete Mängel unzureichend substantiiert und ist zudem fehlerhaftes Mieterverhalten und kein dem Vermieter anzulastender Gebäudemängel für das festgestellte Erscheinungsbild in der Wohnung ursächlich, so ist die 100%ige Minderung des Mietzinses nicht berechtigt.


LG Dortmund, 21.12.2006 - Az: 1 T 150/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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