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Verkehrsunfall nach Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

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Der Kläger betreibt gewerblich ein Taxi. Er macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich in E auf der C Straße im Bereich der ampelgeregelten Einmündung der Straße P ereignet hat.

Zum Unfallzeitpunkt fuhr der Zeuge H, ein Angestellter des Klägers, das Taxi des Klägers (Mercedes E-Klasse). Der Zeuge H benutzte die Straße P, um nach links auf die C Straße abzubiegen. Für den nach links abbiegenden Verkehr stehen zwei Fahrstreifen zur Verfügung, der Zeuge H benutzte den rechten. Links neben ihm befand sich der Zeuge U mit einem Pkw Opel Corsa.

Der Zeuge H und der Zeuge U fuhren in den Einmündungsbereich herein, mussten die Weiterfahrt dann aber abbrechen, weil sich von links auf der C Straße ein RTW mit Blaulicht und Martinshorn näherte. Der Zeuge H und der Zeuge U hielten an. Ebenso hielten die Fahrzeuge im rechten Fahrstreifen der C Straße (Richtung C2) an. Der RTW benutzte den linken Fahrstreifen. Unter Benutzung der Sondermittel überquerte er den Einmündungsbereich.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger steht Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall vom 28.06.2010 in Höhe von 75 % der ihm entstandenen berechtigten Schadenspositionen zu.

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