Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.422 Anfragen

Beweisanzeichen für eine Unfallmanipulation

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich hat der Kläger den äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung zu beweisen. Die Einwilligung des Verletzten ist aber als Rechtfertigungsgrund nach allgemeiner Meinung vom Schädiger darzutun und zu beweisen.

Die Häufung von Beweisanzeichen für eine Manipulation kann der unmittelbaren Überzeugungsbildung des Tatrichters dahingehend dienen, dass eine solche vorliegt. Die entsprechende Überzeugungsbildung setzt allerdings nicht immer eine mathematisch lückenhafte Gewissheit voraus.

Die Indizien für einen manipulierten Unfall müssen in der gebotenen Gesamtschau betrachtet mit ihrer Häufung ausreichen, um die Überzeugung von einem solchen Unfall mit dem Ziel des Versicherungsbetruges zu vermitteln. Ausreichend, aber auch notwendig ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der bei lebensnaher Gesamtschau aller Umstände keinen vernünftigen Zweifel daran lässt, dass es sich um einen gestellten Unfall handelt.

Selbst wenn es für jede einzelne verdächtige Feststellung bei separater Betrachtung eine unverfängliche Erklärung geben mag, kann deren durch Zufall nicht mehr lebensnah erklärbare Häufung die Schlussfolgerung auf ein gemeinsames betrügerisches Vorgehen zu Lasten des beklagten Versicherers begründen.


LG Dortmund, 02.03.2020 - Az: 21 O 348/17

ECLI:DE:LGDO:2020:0302.21O348.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant