Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Keine Selbsthilfe bei Mangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter sind bei einem Mangel nicht ohne weiteres zur Selbsthilfe und Schadensbeseitigung berechtigt. Der Vermieter muß vielmehr über den Mangel informiert werden und Gelegenheit zur Abhilfe erhalten. Ein Selbsthilferecht des Mieters besteht nur bei Gefahr im Verzug. Auch dann, wenn der Mieter nur Name und Bankverbindung des Vermieters bekannt ist, können Mängel nicht eigenmächtig beseitigt werden. Der Mieter muß entsprechende Nachforschungen stellen und ggf. durch Kürzung oder Einstellung der Mietzahlung eine Kontaktaufnahme herbeiführen.


AG Köln, 20.06.2006 - Az: 223 C 8/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant