| Kalte Räume - Minderung? |
| 1) Eine Minderung von 35%
des Bruttomietzinses ist berechtigt, wenn die Mieträume regelmässig
Temperaturen von deutlich unter 20°C erreichen.
2) Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufszentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Mieters. KG Berlin, 11.3.2002 - AZ: 8 U 9211/00 |