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Erforderliche Raumtemperatur in Büroräumen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

In der Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht besteht seit längerem Einigkeit darüber, daß der Mieter einen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten, angenehmen, Raumtemperatur hat. Nunmehr wurde obergerichtlich geklärt, dass auch die Mieter von Gewerberäumlichkeiten, namentlich Büroräumlichkeiten, eine bestimmte Mindesttemperatur beanspruchen können. Nach Einschätzung des Gerichts kann eine tatsächlich erreichte Temperatur von 20 °C erwartet werden. Das wird wohl vor allem dann gelten müssen, wenn -wie im verhandelten Fall - die Mitarbeiter in den Büros im Wesentlichen sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausüben.


OLG München - Az: 5 U 2889/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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