| Elektrosmog |
| Gesundheitsängste
des Mieters wegen Mobilfunkantennen in der Nähe seiner Wohnung können
nur dann einen Mangel der Wohnung begründen, wenn nach dem Stand der
Wissenschaft Gesundheitsgefährdungen möglich sind.Die Auffassung
bestimmter Kreise oder der Umstand, daß Gefahren nicht völlig
auszuschließen sind, reichen nicht aus.
AG Traunstein, Urt. vom 3.3. 1999 – 310 C 2158/98 |