| Belästigung durch Tabakrauch |
| Wer sich in seiner Mietwohnung
durch den Tabakrauch der Nachbarn belästigt fühlt, ist zur Mietminderung
berechtigt. Eine Familie in Stuttgart hatte eine teuere 4-Zimmer-Wohnung
gemietet. Aus der unter ihnen liegenden Wohnung stiegen unangenehme Küchen-
und vor allem Tabakgerüche durch Decken und Fugen nach oben. Ein Ausspritzen
der Fugen zog nur eine geringfügige Verbesserung nach sich. Im folgenden
Rechtsstreit kamen die Richter des Landgerichts Stuttgart zu dem Schluss,
die Familie müsse die Geruchsbelästigung als "erhebliche Störung"
nicht hinnehmen.
LG Stuttgart - 5 S 421/97 |