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Belästigung durch Tabakrauch
Wer sich in seiner Mietwohnung durch den Tabakrauch der Nachbarn belästigt fühlt, ist zur Mietminderung berechtigt. Eine Familie in Stuttgart hatte eine teuere 4-Zimmer-Wohnung gemietet. Aus der unter ihnen liegenden Wohnung stiegen unangenehme Küchen- und vor allem Tabakgerüche durch Decken und Fugen nach oben. Ein Ausspritzen der Fugen zog nur eine geringfügige Verbesserung nach sich. Im folgenden Rechtsstreit kamen die Richter des Landgerichts Stuttgart zu dem Schluss, die Familie müsse die Geruchsbelästigung als "erhebliche Störung" nicht hinnehmen.

LG Stuttgart -  5 S 421/97