Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses ist berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, wenn sich das Treppenhaus in einem sehr ungepflegten und verwahrlosten Zustand befindet, weil nie geputzt wird und sich in erheblichem Maß Hundekot, Schmutz und Staub angesammelt hat.
AG Dortmund - Az: 106 C 4855/96
Quelle: Mieterzeitung 2/99, Seite 12
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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