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Asbestbelastung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter eines Hauses mit Nebengebäuden stellte fest Rückstände von Asbestfasern in der zum Anwesen gehörenden Scheune fest und minderte daraufhin die Miete. 
Im Prozeß stellte ein Gutachter fest, daß keine konkrete Gesundheitsgefahr gegeben war. Trotzdem sprach das Gericht dem Mieter ein Mietminderungsrecht zu, da eine Gesundheitsgefährdung durch Asbestrücktände nich mit Sicherheit feststehen muß. Es genügt, daß eine Gefährdung, z.B. bei unsachgemäßem Umgang mit dem abgelagerten Asbeststaub nicht ausgeschlossen werden kann.


LG Mannheim - Az: 4 S 213/95

Quelle: NJW-RR 1996, 776


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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