Keine Mietminderung bei anfänglicher Kenntnis einer Störquelle
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weiß ein neuer Mieter bereits bei Vertragsabschluß, dass eine Baustelle in der Nachbarschaft Lärmbelästigungen nach sich ziehen kann, so hat er kein Recht auf Mietminderung - es sei denn, Dauer und Umfang der Bauarbeiten waren ihm nicht mitgeteilt worden.
LG Mannheim, 08.10.1999 - Az: 4 S 93/99
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