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Braunes Leitungswasser

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Braunes Wasser aus der Leitung kann ein Grund zur Mietminderung sein. Das hat das Landgericht Hanau im Fall eines Saunabetreibers aus Erlensee entschieden. Der Pächter der Sauna im kommunalen Hallenbad hatte seine Miete um 20 Prozent gekürzt, weil beim Aufdrehen der Wasserhähne zunächst fünf Minuten lang braunes Wasser mit Rost- und Schleimpartikeln ablief. Laut Urteil sei es dabei unerheblich, ob das braune Wasser der Trinkwasserverordnung entsprochen habe, wie die Gemeinde als Verpächter behauptet hatte.

Braunes Wasser entspreche nicht "den ästhetischen Wünschen und Bedürfnissen eines durchschnittlichen Saunabesuchers", meinten die Richter, es sei daher ein Mangel der Pachtsache. Ein Abzug von 20 Prozent der Pacht sei gerechtfertigt.


LG Hanau - Az: 7 O 1037/99

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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