Braunes Wasser aus der Leitung kann ein Grund zur Mietminderung sein. Das hat das Landgericht Hanau im Fall eines Saunabetreibers aus Erlensee entschieden. Der Pächter der Sauna im kommunalen Hallenbad hatte seine Miete um 20 Prozent gekürzt, weil beim Aufdrehen der Wasserhähne zunächst fünf Minuten lang braunes Wasser mit Rost- und Schleimpartikeln ablief. Laut Urteil sei es dabei unerheblich, ob das braune Wasser der Trinkwasserverordnung entsprochen habe, wie die Gemeinde als Verpächter behauptet hatte.
Braunes Wasser entspreche nicht "den ästhetischen Wünschen und Bedürfnissen eines durchschnittlichen Saunabesuchers", meinten die Richter, es sei daher ein Mangel der Pachtsache. Ein Abzug von 20 Prozent der Pacht sei gerechtfertigt.
Braunes Wasser entspreche nicht "den ästhetischen Wünschen und Bedürfnissen eines durchschnittlichen Saunabesuchers", meinten die Richter, es sei daher ein Mangel der Pachtsache. Ein Abzug von 20 Prozent der Pacht sei gerechtfertigt.
LG Hanau - Az: 7 O 1037/99
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz, RAin Alexandra Klimatos, RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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