| Braunes Leitungswasser |
| Braunes Wasser aus der
Leitung kann ein Grund zur Mietminderung sein. Das hat das Landgericht
Hanau im Fall eines Saunabetreibers aus Erlensee entschieden. Der Pächter
der Sauna im kommunalen Hallenbad hatte seine Miete um 20 Prozent gekürzt,
weil beim Aufdrehen der Wasserhähne zunächst fünf Minuten
lang braunes Wasser mit Rost- und Schleimpartikeln ablief. Laut Urteil
sei es dabei unerheblich, ob das braune Wasser der Trinkwasserverordnung
entsprochen habe, wie die Gemeinde als Verpächter behauptet hatte.
Braunes Wasser entspreche nicht "den ästhetischen Wünschen und Bedürfnissen eines durchschnittlichen Saunabesuchers", meinten die Richter, es sei daher ein Mangel der Pachtsache. Ein Abzug von 20 Prozent der Pacht sei gerechtfertigt. LG Hanau, 7 O 1037/99 Quelle: Focus Online |