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Kündigung wegen schnarchendem Nachbarn?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter ausdrücklich eine ruhige Wohnung gesucht. In der dann gemieteten Wohnung wurden die Mieter dann jedoch durch einen schnarchenden Nachbarn nächtelang um den Schlaf gebracht. Dies ist jedoch kein Grund für eine fristlose Kündigung, da in einem Mehrparteienhaus grundsätzlich nicht erwartet werden kann, dass alle Geräusche ausgeschlossen sind. Der Vermieter kann auch nicht für Geräusche, die von Nachbarn ausgehen, verantwortlich gemacht werden. Im vorliegenden Fall war zudem mit ruhig von der Vermieterin die ruhige Lage des Hauses gemeint. Die Schadensersatzklage der Mieter wurde deshalb abgewiesen.


AG Bonn, 25.03.2010 - Az: 6 C 598/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe