| Treppenhausreinigung |
| Das Unterlassen der mietvertraglich
übernommenen bzw. durch die Hausordnung auferlegten Treppenhausreinigung
im Mehrparteienhaus begründet nicht die Kündigung des Mietvertrags
durch den Vermieter.
AG Wiesbaden, Urt. vom 1.7.1999 – 91 C 2213/99 –19- |