| Kampfhund im Hof? |
| Eine Wohnungseigentümergemeinschaft
kann einem Eigentümer untersagen, einen Rottweiler auf einem allen
Eigentümern gehörenden Hofgrundstück unangeleint, unbeaufsichtigt
und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen. Der betroffene Eigentümer
hat es zu unterlassen, den Hund im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof
unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen, da dies die ungehinderte
Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt. Der Hund
darf nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen
Hof herumlaufen.
OLG Düsseldorf, 23.8.2006 - Az: I-3 Wx 64/06 |