| Kein Katzenverbot! |
| Der Vermieter kann die
Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten.
Gehen von dem Tier keine Belästigungen aus, ist die Haltung zu dulden.
Bei der maximalen Anzahl der gehaltenen Katzen kommt es auf die Wohnungsgröße
an, ein bis zwei sind i.a. zumutbar.
AG Hamburg – Az: 8 C 185/96 |