|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |HAUSTIERE|
Verbot der Hundehaltung auch ohne ausdrückliches Tierhaltungsverbot nicht erlaubt
Nach einem Beschluß des LG Karlsruhe ist die Hundehaltung in einer Mietwohnung auch dann verboten, wenn ein ausdrückliches Tierhaltungsverbot nicht mietvertraglich geregelt ist. Nach Ansicht des Gerichts ist die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung eines Mehrfamilienwohnhauses vom vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung in der Regel nicht umfaßt und bedarf daher der Erlaubnis des Vermieters. Dieser kann die Erlaubnis nach seinem Ermessen erteilen. Allerdings darf die Erlaubnis nicht rechtsmißbräuchlich versagt werden.

LG Karlsruhe, Beschluß vom 4.2.2002, Az: 5 S 121/01