| Verbot der Hundehaltung auch ohne ausdrückliches Tierhaltungsverbot nicht erlaubt |
| Nach einem Beschluß
des LG Karlsruhe ist die Hundehaltung in einer Mietwohnung auch dann verboten,
wenn ein ausdrückliches Tierhaltungsverbot nicht mietvertraglich geregelt
ist. Nach Ansicht des Gerichts ist die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung
eines Mehrfamilienwohnhauses vom vertragsmäßigen Gebrauch der
Mietwohnung in der Regel nicht umfaßt und bedarf daher der Erlaubnis
des Vermieters. Dieser kann die Erlaubnis nach seinem Ermessen erteilen.
Allerdings darf die Erlaubnis nicht rechtsmißbräuchlich versagt
werden.
LG Karlsruhe, Beschluß vom 4.2.2002, Az: 5 S 121/01 |