| Entfernung eines Kampfhundes kann verlangt werden |
| Ein Kampfhund in der Nachbarschaft
muß von den Mietern nicht geduldet werden. Vielmehr kann der Kampfhund
gegebenenfalls auch gerichtlich entfernt werden, sogar dann, wenn sich
der Hund bislang friedlich verhalten hat.
Das LG hat festgestellt, daß nicht verläßlich ausgeschlossen werden kann, dass die Mieter durch die Haltung von Bullterriern nicht gefährdet sind. LG Gießen - 1 S 128/94 |