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Entfernung eines Kampfhundes kann verlangt werden
Ein Kampfhund in der Nachbarschaft muß von den Mietern nicht geduldet werden. Vielmehr kann der Kampfhund gegebenenfalls auch gerichtlich entfernt werden, sogar dann, wenn sich der Hund bislang friedlich verhalten hat.
Das LG hat festgestellt, daß nicht verläßlich ausgeschlossen werden kann, dass die Mieter durch die Haltung von Bullterriern nicht gefährdet sind.

LG Gießen - 1 S 128/94