Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.762 Anfragen

Verantwortlichkeit bei Schimmelpilzbefall

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da neue Fenster in der Regel dichter als alte schließen, kann an kalten Stellen Schimmel entstehen, sofern die Mieter nach Einbau neuer Isolierglasfenster ihr Heiz- und Lüftverhalten nicht ändern. Daher muß derm Vermieter den Mieter in diesem Fall informieren, wie zukünftig geheizt und gelüftet werden soll.

Wird der Mieter nicht entsprechend aufgeklärt, kann er für Folgeschäden durch Feuchtigkeit nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden.

Anmerkung von AnwaltOnline: Normalerweise gilt bei Schimmelbildung aber folgendes: Wenn der Mieter nicht ausreichend geheizt oder gelüftet hat, muss er die Kosten für das Beseitigen entstehender Schäden tragen.


LG Gießen, 12.04.2000 - Az: 1 S 63/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.762 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant