Schließt ein Gewerbemietvertrag vom 3.10.1990 die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages für den Vermieter gänzlich aus, so verstößt diese Regelung gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts. An die Stelle der Vereinbarung treten daher die Regelungen des BGB.
OLG Naumburg, 07.05.2007 - Az: 9 U 52/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


