Vorlage eines Erbscheins an Grundbuchamt zum Nachweis der testamentarisch verfügten Erbenstellung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fehlen dem Grundbuchamt Aufklärungsmöglichkeiten, ob das Testament eine Erbeinsetzung oder lediglich ein Vermächtnis anordnet, kann es die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
Ergeben sich weder aus der Grundakte noch aus der beigezogenen Nachlassakte des Amtsgerichts Anhaltspunkte für den Wert der einzelnen Nachlassgegenstände, so sind dem Grundbuchamt weitergehende Ermittlungen verwehrt.
Im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins hat das Nachlassgericht alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, wobei eine Mitwirkungspflicht der Beteiligten besteht.
OLG Naumburg, 27.08.2019 - Az: 12 Wx 31/19
ECLI:DE:OLGNAUM:2019:0827.12WX31.19.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen