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4.000 EURO Nebenkosten im Monat - Muß der Mieter zahlen?
Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Mißverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen mußte.
Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Mißverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.

LG Köln, 4.7.2006 - Az: 22 U 40/06