| Kautionsanlage bei Gewerbemietverträgen |
| Auch ohne entsprechende
mietvertragliche Regelung ist der Vermieter von gewerblichen Räumen
verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen
anzulegen. Andernfalls kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
OLG Nürnberg, 23.2.2006 - Az: 13 U 2489/05 |