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Gefährdung der Energie- und Wasserversorgung - Arzt kann fristlos kündigen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreibt ein Arzt in den Mieträumen eine Arztpraxis und besteht aufgrund verschiedener Vorfälle Grund zur Annahme, daß die Energie- und Wasserversorgung nicht mehr gesichert ist, so kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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