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Fläche größer als angenommen – Mietanpassung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein gewerblicher Mietvertrag mit einer Gesamtmiete abgeschlossen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß keine Quadratmetermiete vereinbart werden sollte. Stellt sich später heraus, daß die Fläche wesentlich größer

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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R.Münch, Langenfeld