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Fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution
Die Nichtleistung der vereinbarten Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Mietverhältnissen die fristlose Kündigung jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach angemahnt wurde.

OLG München, Beschl. vom 17.4.2000, 3 W 1332/00