| Fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution |
| Die Nichtleistung der vereinbarten
Kaution rechtfertigt bei gewerblichen Mietverhältnissen die fristlose
Kündigung jedenfalls dann, wenn die Erbringung der Sicherheit mehrfach
angemahnt wurde.
OLG München, Beschl. vom 17.4.2000, 3 W 1332/00 |