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Beseitigung von Gebrauchsspuren nach Auszug?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter müssen beim Auszug aus einer Wohnung nicht grundsätzlich renovieren. Normale Gebrauchsspuren sind ebenfalls nicht zu beseitigen.

Vertragsklauseln, wonach der Bewohner beim Auszug unabhängig von der Mietdauer fachgerecht renovieren muss, sind unwirksam. Solche Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener Weise.


AG Kassel - Az: 451 C 4761/95


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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