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Beseitigung von GebrauchsspurenMieter müssen beim
Auszug aus einer Wohnung nicht grundsätzlich renovieren, entschied
das Amtsgericht Kassel. Normale Gebrauchsspuren müssen sie nicht beseitigen.
Vertragsklauseln, wonach der Bewohner beim Auszug unabhängig von der
Mietdauer das Appartement fachgerecht renovieren müßte, sind
unwirksam. Solche Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener
Weise, urteilten die Richter.
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