| Renovierung gestrichen |
| Die meisten Mietverträge
enthalten die Klausel, die zur "Renovierung bei Auszug" verpflichtet.
Diese pauschale Formulierung gefiel Berliner Richtern nicht, da sie kurzfristigere Mieter benachteilige. Ohne genaue Angabe, in welchen Zeiträumen welche Aufgaben durchzuführen sind, gelten derartige Klauseln künftig als unwirksam. LG Berlin, 65 S 308/97 Quelle: Focus Online |