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Mietminderung bei falsch angegebener Wohnungsgröße
Weicht die tatsächliche Wohnungsgröße von den Angaben im Mietvertrag ab, so kann der Mieter hieraus Rechte ableiten und eine Minderung des Mietzinses durchführen, wenn die Mietwohnung mehr als 10% kleiner als vertraglich angegeben ist. Bei einer derartigen erheblichen Differenz liegt ein Mangel vor (BGH - Az: VIII ZR 295/03). Mit dieser Auffassung hatte der BGH die

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