Ist die mietvertragliche Angabe der Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße identisch, so kann die Miete entsprechend gemindert werden. Auf eine Beeinträchtigung des Mieters kommt es nicht an, bereits die Tatsache, daß es sich um
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LG Osnabrück - Az: 12 S 475/03
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