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ÜbergabeprotokollDie Erstellung eines
Übergabeprotokolls sorgt für Rechtssicherheit zwischen Vermieter
und Mieter, was die Beseitigung etwaiger Schäden an der Mietsache
angeht. Ein Übergabeprotokoll dient dazu, eine Bestandsaufnahme des
Wohnungszustandes zum Zeitpunkt der Übergabe zu machen.
Schäden an Fliesen, Armaturen, Türen etc. können aufgenommen werden. Dies ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter wichtig, da damit die Haftungsfrage bei Auszug des Mieters geklärt werden kann. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben und am besten in doppelter Ausführung erstellen, so daß jede Partei über das Protokoll verfügt. Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email. |