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Umwandlung / Privatisierung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Vielzahl der am Markt erhältlichen Eigentumswohnungen war ursprünglich eine Mietwohnung. Diese sind erst durch Umwandlung zur Eigentumswohnung gemacht worden. Dies betrifft auch Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.

Viele Eigentumswohnungen werden anschließend jedoch nicht selbst genutzt, sondern vom jeweiligen (Einzel-)Vermieter wieder vermietet.

Diese Wohnungen unterscheiden sich rechtlich zunächst zwar nicht von anderen Mietwohnungen - das Risiko einer Eigenbedarfskündigung ist aber ungleich höher, wenn der Vermieter lediglich eine Mietwohnung besitzt.

Was ist eine Umwandlung?

Unter Umwandlung versteht man im Mietrecht die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die Umwandlung ist ein rein formaler Akt, aus dem sich kein besonderes Kündigungsrecht seitens eines neuen Eigentümers oder aber des bisherigen Vermieters ableitet.

Vorkaufsrecht des Mieters

Wenn eine umgewandelte Wohnung verkauft wird, so hat der Mieter der Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Mieter in den abgeschlossenen Kaufvertrag selbst als Käufer einsteigen. Hierzu steht dem Mieter eine Überlegungsfrist von zwei Monaten zu.

Sperrfrist

Nach dem Wohnungskauf ist ein Mieter durch die Sperrfrist vor Kündigungen geschützt. Dies gilt nicht nur für Eigenbedarfskündigungen, sondern auch für Kündigungen wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Erst nach Ablauf der Sperrfrist gilt der normale Kündigungsschutz.

Zwangsversteigerung

Das Zwangsversteigerungsgesetz bietet dagegen die Möglichkeit, eine kürzere Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen und zum nächstmöglichen Termin, also mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu kündigen.

Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Tipp
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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