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Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Umwandlung von Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau in Eigentum erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Ansonsten benötigen Hausbesitzer, die ihre Mietwohnungen umwandeln wollen, keine generelle Genehmigung. Es muss lediglich das einheitliche Eigentum aufgeteilt werden. Dies erfolgt in den folgenden Schritten:

Vorlage eines Aufteilungsplans gegenüber dem Grundbuchamt, in dem die vorgesehenen Eigentumswohnungen sowie die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen genau festgelegt sind.

Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.

Die Bauaufsichtsbehörde erteilt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Für jede Eigentumswohnung wird dann beim Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Eine solche Aufteilung wirkt sich für die bestehenden Mieter nicht aus. Daher müssen diese (Ausnahme: Mieter von Sozialwohnungen) auch nicht informiert werden. Ein Mieter kann aber im Verdachtsfall bei der Baubehörde Auskunft verlangen, ob eine Umwandlung beantragt bzw. schon erfolgt ist.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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