Mieter müssen den von Kindern ausgehenden Lärm dulden und können daraus keine Minderungs - oder Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter oder gegen Dritte herleiten, soweit dieser Lärm den üblichen Rahmen nicht übersteigt ("sozialadäquat"). Dabei ist die Rechtsprechung verhältnismäßig großzügig, weil sie davon ausgeht, daß Kinder ein Teil des gesellschaftlichen Lebens sind. StörungenDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
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