Steht ein Haus im Alleineigentum eines Ehegatten und bewohnt der andere geschiedene und finanziell besser gestellte Ehegatte das Haus, so kann der Eigentümer eine Nutzungsvergütung verlagen, wenn der finanziell besser gestellte Ehegatte sich nicht an den Hauslasten beteiligt hat. In diesem Fall ist eine Nutzungsvergütung in Höhe des objektiven Mietwertes gerechtfertigt. Es ist in diesem
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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