| Erbschaft nach der Scheidung kann eheprägend sein |
| Die ehelichen Lebensverhältnisse
können auch dadurch geprägt werden, daß ein Ehegatte mit
Rücksicht auf eine zu erwartende Erbschaft davon absieht, in angemessener
Weise für sein Alter vorzusorgen. In einem solchen Fall können
auch erst nach der Scheidung anfallende Einkünfte aus einer Erbschaft
insoweit als prägend angesehen werden, als sie - über die tatsächlich
betriebene Altersvorsorge hinaus - für eine angemessene Altersversorgung
erforderlich gewesen wären.
BGH, 23.11.2005 – Az: XII ZR 51/03 |