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Unangemessen hohe Schulden: Unterhaltspflichtiger muss Verbraucherinsolvenz anmelden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Berücksichtigungsfähig sind für die Bemessung desTrennungsunterhalts die Schulden, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben.

Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.


OLG Koblenz, 12.01.2004 - Az: 13 UF 666/03

ECLI:DE:OLGKOBL:2004:0112.13UF666.03.0A


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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