Eine Unterhaltsverpflichtung eines geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten besteht auch bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verfahren befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Unterhaltspflicht, da diese anders als gewöhnliche Schulden zu behandeln ist.
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OLG Koblenz - Az: 9 UF 440/01
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