Befinden sich die sieben und elf Jahre alten Kinder in einer verschlossenen Gemütsverfassung und kann der Familienrichter bei seiner Anhörung deshalb keinen Zugang zu den Kindern finden, so kann von der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht abgesehen werden. Das am Sorgerechtsverfahren beteiligte Jugendamt muß die erforderlichen Ermittlungen anstellen und die örtlichen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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