Trotz grundsätzlich bestehender Vermögenssorge beider Eltern, kann die Mutter die Kinder alleine vertreten, wenn die Vermögenssorge des Vaters gem. § 1638 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist.
OLG Karlsruhe, 16.09.2003 - Az: 2 (20) WF 113/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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