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Mutter kann Kinder alleine vertreten
Trotz grundsätzlich bestehender Vermögenssorge beider Eltern, kann die Mutter die Kinder alleine vertreten, wenn die Vermögenssorge des Vaters gem. § 1638 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist.

OLG Karlsruhe, 16.9.2003 - Az: 2 (20) WF 113/03