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Frau wird „Vater“ im Sinne des Gesetzes
Die Partnerin einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann „Vater“ im Sinne des Gesetzes für das Kind der Lebensgefährtin sein und ist dann auch in das Geburtsregister des Standesamtes als solcher einzutragen, allerdings mit dem früheren männlichen Vornamen.

OLG Köln, 30.11.2009 - Az: 16 Wx 94/09

Quelle: PM des OLG Köln