| Frau wird „Vater“ im Sinne des Gesetzes |
| Die Partnerin einer lesbischen
Lebensgemeinschaft kann „Vater“ im Sinne des Gesetzes für das Kind
der Lebensgefährtin sein und ist dann auch in das Geburtsregister
des Standesamtes als solcher einzutragen, allerdings mit dem früheren
männlichen Vornamen.
OLG Köln, 30.11.2009 - Az: 16 Wx 94/09 Quelle: PM des OLG Köln |