Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.612 Anfragen

Lebenspartnerschaft

Familienrecht

Seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, können gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen.

Anders als eine Ehe kann eine Lebenspartnerschaft nicht geschieden werden, sondern ist durch Beschluss des Familiengerichts aufzuheben.

Partner einer Lebenspartnerschaft können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Denkbar ist jedoch eine Sukzzesivadoption bzw. bei leiblichen Kindern das Kind als Stiefkind adoptiert wird.

Das Verfahren zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft ähnelt ebenso wie Güterstands- und Unterhaltsregelungen für nach 2005 geschlossene Lebenspartnerschaften weitestgehend dem Eherecht.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant