|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |EHEAUFHEBUNG/SCHEIDUNG|
Auch bei Homosexualität keine vorzeitige Scheidung!
Es liegt kein Härtegrund vor, der eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen würde, wenn nach langjähriger Ehe die Homosexualität eines Ehepartners offenbart wird. Ein anderes kann allenfalls dann gelten, wenn besondere weitere Umstände hinzutreten würden.

OLG Nürnberg, 28.12.2006 - Az: 10 WF 1526/06