| Auch bei Homosexualität keine vorzeitige Scheidung! |
| Es liegt kein Härtegrund
vor, der eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen
würde, wenn nach langjähriger Ehe die Homosexualität eines
Ehepartners offenbart wird. Ein anderes kann allenfalls dann gelten, wenn
besondere weitere Umstände hinzutreten würden.
OLG Nürnberg, 28.12.2006 - Az: 10 WF 1526/06 |