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Eltern haften für zündelnde Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in der elterlichen Wohnung Streichhölzer regelmäßig auch für Kinder zugänglich oder wird dieses zumindest von häufigen Besuchern so dargestellt, so spricht eine Beweisvermutung zunächst gegen die Eltern, wenn deren Kind gezündelt hat.

Die Eltern haften sodann wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann.


LG München II, 18.12.2003 - Az: 4 O 4585/03

ECLI:DE:LGMUEN2:2003:1218.4O4585.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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