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Ausdehnung des Umgangsrechts gegen den Willen des Umgangsberechtigten?
Bei der Gestaltung des Umgangsrechts geht es üblicherweise darum, daß der Umgangsberechtigte ein ausgedehnteres Umgangsrecht möchte als der andere Elternteil ihm zuzugestehen bereit ist. Doch auch die Problematik, daß der Umgangsberechtigte sein Umgangsrecht eben gerade nicht ausdehnen möchte, obwohl es der andere Partner sich wünscht ist beachtenswert. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn beide Partner das gemeinsame Sorgerecht haben und sich der Umgangsberechtigte neu orientiert, eventuell sich auch auf das Leben mit einem neuen Partner konzentrieren will. In der Folge ist der Umgangsberechtigte

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