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[AnwaltOnline - Familienrecht September 2008]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht September 2008]

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* AnwaltOnline - Familienrecht                          September 2008 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/                       *
* ISSN: 1511-8983                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Aufsichtspflicht beim Minigolf
Ein Betreuer von Kindern verletzt seine Aufsichtspflicht, wenn die
Kinder beim Minigolf nicht aus der Nähe beaufsichtigt werden, da das
Spiel mit typischen Gefahren verbunden ist. Es ist damit zu rechnen,
dass die Kinder sich gegenseitig mit den Schlägern verletzen. Nur bei
Beaufsichtigung aus der Nähe können Verletzungen bei ausholenden
Schlagbewegungen von vornherein verhindert werden.
OLG Frankfurt/Main, 20.11.2007 - Az: 3 U 91/06
 >> Zugewinnausgleich und Freiberufler
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich auch der
Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen. Zur
Vermeidung einer zweifachen Teilhabe hieran - zum einen durch den
Zugewinnausgleich und zum anderen über den Ehegattenunterhalt - ist
(neben dem Substanzwert) der good will dadurch zu ermitteln, dass von
dem Ausgangswert nicht ein pauschal angesetzter kalkulatorischer
Unternehmerlohn, sondern der nach den individuellen Verhältnissen
konkret gerechtfertigte Unternehmerlohn in Abzug gebracht wird.
BGH, 6.2.2008 - Az: XII ZR 45/06
 >> Gesamtschuld und Bemessung des Kindesunterhalts
In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen
Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig
keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche
zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt.
BGH, 26.9.2007 - Az: XII ZR 90/05
 >> Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Ausgleichspflicht wegen
Kindererziehungszeiten?
Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im
Wesentlichen aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten
beruhen, ist für sich allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des
Versorgungsausgleichs.
BGH, 11.9.2007 - Az: XII ZB 262/04
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Private Krankenversicherung auch nach der Scheidung
 >> Kein Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe!
 >> Trennung des Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil
 >> Kein Klingelton-Abo für Minderjährige
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Ausbildungsunterhalt (Teil 2)
  > Wie errechnet sich der Ausbildungsunterhalt eines volljährigen
Studenten?
Ein nicht mehr im Haushalt lebender Student hat nach der neuen
Düsseldorfer Tabelle einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 640 EUR
(einschließlich 270 EUR für Warmmiete). Diesen müssen die Eltern nach
ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen unter sich aufteilen Bei
deutlich überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Eltern wird
von den Gerichten ein höherer Unterhaltsbedarf zugebilligt (OLG
Düsseldorf, FamRZ 99, 1452: Einkommen des Vaters 6459 DM netto). Bei
einem volljährigen Kind wird das Kindergeld in voller Höhe auf den
Unterhalt angerechnet.
Voraussetzung ist natürlich die Leistungsfähigkeit des/der
Unterhaltspflichtigen. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit gehen Ehegatten
und minderjährige Kinder den volljährigen Kindern gem. § 1609 BGB im
Rang vor. Wenn die Unterhaltsansprüche der vorrangig Berechtigten
erfüllt sind, muss dem Unterhaltspflichtigen gegenüber volljährigen
studierenden Kindern ein Selbstbehalt von mindestens 1.100,- EUR
verbleiben. Darin ist eine Warmmiete von 450,- EUR enthalten.
Sog. Mangelfallberechnungen sind sehr kompliziert und setzen die genaue
Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der
Beteiligten voraus.
Eigenes Einkommen eines Studenten aus Neben- bzw. Ferienarbeit wird auf
den Unterhalt nicht angerechnet, wenn es eine bestimmte, von den
Familiengerichten nicht einheitlich veranschlagte Höhe nicht
überschreitet.
Einige Beispiele dazu:
 
LG Hamburg, FamRZ 97, 1421: Nach der Überschreitung der Regelstudienzeit
sind Einkünfte des Studenten unter Berücksichtigung der wechselseitigen
wirtschaftlichen Belange von Unterhaltsberechtigtem und -pflichtigem
anzurechnen.
Schlesw.Holst. OLG, FamRZ 96, 814: Regelmäßiges, neben dem Studium
erzieltes Einkommen von 600 DM bleibt anrechnungsfrei.
OLG Hamm, FamRZ 94, 1279: Gelegentliche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit
werden nicht angerechnet.
  > Kann verlangt werden, dass der Student bei den Eltern wohnt?
Die Eltern können bei unverheirateten Kindern festlegen, auf welche
Weise der Unterhalt gewährt wird (§ 1612 Abs. 2 BGB).
Sie können deshalb auch bestimmen, dass ein Teil des Unterhalts durch
Naturalversorgung des Kindes im elterlichen Haushalt geleistet wird, um
auf diese Weise Unterhaltskosten zu sparen. Diese Bestimmung muss für
den Unterhaltsberechtigten aber zumutbar sind. Unzumutbar kann sie sein,
wenn die Beziehungen zwischen Eltern und Kind tiefgreifend gestört sind
oder wenn das Kind täglich mehrstündige Fahrten zum und vom Studienort
in Kauf nehmen müsste. Eine Bestimmung der Eltern kann das
Familiengericht auf Antrag des Kindes "aus besonderen Gründen" ändern.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Ausbildungsunterhalt (Teil 2)
  > Muss das unterhaltsberechtigte Kind selbst zu den Kosten der
Ausbildung beitragen?
Bei bestehender Leistungsfähigkeit der Eltern kann das Kind während der
Ausbildung grundsätzlich seinen vollen Unterhaltsbedarf verlangen.
Allerdings spielen auch hier Kriterien der [... weiterlesen ...]
  > Kann der Unterhalt nach dem Ende der Ausbildung zurück verlangt
werden?
Unterhaltszahlungen sind nach der gesetzlichen Regelung " verlorene
Zahlungen ", ihre Rückzahlung kann weder verlangt noch im voraus
vereinbart werden. Dies ist die rechtliche [... weiterlesen ...]
  > Haben die Eltern ein Informationsrecht über den Ausbildungsverlauf?
Für Ausbildungsunterhalt gilt das Gegenseitigkeitsprinzip, d.h., der
Unterhaltsberechtigte muss sich nach Kräften um einen Abschluss bemühen.
Deshalb haben unterhaltspflichtige [... weiterlesen ...]
  > Was ist, wenn der Student "bummelt"?
Ein Bummelstudium muss nicht finanziert werden; Fleiß und
Zielstrebigkeit des Studenten sind Voraussetzungen der
Unterhaltspflicht. Ist deshalb erkennbar, dass das Studium nicht
ernsthaft betrieben wird, können die [... weiterlesen ...]
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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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