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Kein Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Würde mit einer beabsichtigen Eheschließung das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht werden, so fehlt einem Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 BGB das Rechtsschutzbedürfnis. Konkret betrifft dies

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg