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Private Krankenversicherung auch nach der Scheidung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nach der Scheidung berechtigt, eine privaten Krankenvollversicherung im Umfange des während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft gewährten Versicherungsschutzes fortzuführen. Hierbei sind jedoch fiktiv ersparte Krankenversicherungsbeiträge aus

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg